Die bekannten Streaming Dienste sind zur gewerblichen Nutzung nicht erlaubt.

Woher kommt die Musik aus den Lautsprechern in der Bar oder im Background des Lieblingsrestaurants? Es ist durchaus möglich oder wahrscheinlich, dass Spotify-Playlisten abgespielt werden. Weltweit zählt Spotify mehr als 270 Millionen User; mehr als die Hälfte der User zahlt für die werbefreie Premiumversion 12.95 Franken pro Monat.

Leider dürfen Unternehmen aber Spotify Musik gar nicht öffentlich abspielen. Dies steht in den Nutzungsbedingungen. Spotify darf nur zur privaten, nicht-kommerziellen Nutzung benutzt werden. Dies gilt auch  für Abos bei den Anbietern Apple Music, Amazon Music oder Deezer. In den AGBs steht jeweils: Die gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt. 

Wieso nicht? Die Streaming Dienste bezahlen keine Gebühren bzw. Lizenzen an die nationalen Lizenzverwerter wie SUISA Schweiz, AKM / austro mechana Österreich, GEMA Deutschland, SIAE Italien, SACEM Frankreich und ASCAP USA. 

gastro.stadtradio sind Radio Sendungen des Internetradios Stadtradio.ch, welches von DeinSound.ch betrieben wird und über einen Vertrag mit der SUISA verfügt. Via SUISA werden auch die Abgaben der internationalen Lizenzverwerter abgegolten.

gastro.stadtradio ist erlaubt und lizensiert.

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